Wertstoffhof Husum: Kreis entscheidet, Stadt kassiert
Wertstoffhof Husum, Kreis Nordfriesland: Träger der Abfallwirtschaft ist der Kreis, örtlicher Entsorgungsträger die Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland in der Hohlen Gasse 3. Die Gebühren zieht dagegen die Stadt Husum ein — auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags. Was gar nicht angenommen wird, steht in einer eigenen Ausschlussliste als Anlage zur Abfallsatzung.
- Trägerschaft
- Träger der Abfallwirtschaft in Husum ist der Kreis Nordfriesland, der alle grundsätzlichen Entscheidungen über Sammlung und Verbleib der Abfälle trifft, der Kreistag beschließt die Satzungen über die Abfallentsorgung und die Gebühren
- Gebühreneinzug
- die Gebührenerhebung und der Gebühreneinzug erfolgen aufgrund eines zwischen dem Kreis Nordfriesland und den Kommunen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrags durch die Stadt Husum
- Entsorgungsträger
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die Abfallwirtschaftsgesellschaft NF mbH, Hohle Gasse 3 in Husum
- Satzungen
- Satzung über die Abfallwirtschaft, Gebührensatzung Abfallwirtschaft sowie eine gesonderte Anlage zur Satzung mit einer Ausschlussliste, Rechtsgrundlage sind Paragraf 9 Absatz 3 KrWG und das Landesabfallwirtschaftsgesetz
- Abfallfibel
- alle Informationen erscheinen jährlich in der Abfallfibel der Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland
- Öffnungszeiten
- die Zeiten der Annahmestellen konnten nicht aus einer aktuellen Betreiberquelle bestätigt werden und werden deshalb nicht genannt, verlässlich sind die aktuelle Abfallfibel und ein Anruf beim Entsorgungsträger
Wer entscheidet, wer kassiert und wer entsorgt — hier sind das drei verschiedene Stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kreis Nordfriesland ist Träger der Abfallwirtschaft.
- Stadt Husum zieht die Gebühren ein.
- awnf ist örtlicher Entsorgungsträger.
- Eigene Ausschlussliste zur Satzung.
- Abfallfibel erscheint jährlich.
Wertstoffhof Husum: Zuständigkeiten
| Aufgabe | Wer |
|---|---|
| Grundsatzentscheidungen, Satzungen, Gebührenhöhe | Kreistag Nordfriesland |
| Gebührenerhebung und Einzug | Stadt Husum, per öffentlich-rechtlichem Vertrag |
| Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger | Abfallwirtschaftsgesellschaft NF mbH, Hohle Gasse 3 |
| An-, Ab- und Ummeldung der Tonnen | Stadt Husum |
Die Öffnungszeiten der Annahmestellen konnten wir nicht aus einer aktuellen Betreiberquelle bestätigen und nennen deshalb keine. Warum wir so vorgehen, steht in der Methodik.
Drei Stellen für eine Aufgabe
Nordfriesland trennt die Abfallwirtschaft so klar auf wie kaum ein anderer Kreis unserer Erhebung.
Der Kreistag beschließt die Satzungen und die Gebühren. Der Einzug läuft aber über die Kommunen — aufgrund eines zwischen dem Kreis und den Kommunen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrags durch die Stadt Husum.
| Modell | Beispiel |
|---|---|
| Kreis entscheidet, Kommune kassiert | Nordfriesland |
| Zweckverband macht alles | Celle, ZAOE |
| Eigenbetrieb der Stadt | Landau, Emden |
| Kreis mit privatem Partner | Ostalbkreis |
Für Bürger ist die Aufteilung praktisch relevant: Wer eine Tonne anmelden oder eine Gebührenfrage klären will, wendet sich an die Stadt — nicht an den Kreis.
Wer wissen will, was angenommen wird, schaut dagegen in die Kreissatzung. Diese Trennung erklärt, warum manche Auskünfte auf kommunalen Seiten stehen und andere auf denen des Kreises.

Eine eigene Ausschlussliste
Nordfriesland veröffentlicht als Anlage zur Abfallsatzung eine gesonderte Ausschlussliste — ein eigenes Dokument dafür, was nicht angenommen wird.
Das ist im Set ungewöhnlich. Die meisten Kommunen führen Ausschlüsse als Fußnote in der Annahmeliste — Rüsselsheim etwa nennt Erdaushub und Styrodur im Fließtext.
| Dokument | Inhalt |
|---|---|
| Satzung über die Abfallwirtschaft | Grundregeln der Entsorgung |
| Anlage: Ausschlussliste | was von der Entsorgung ausgeschlossen ist |
| Gebührensatzung Abfallwirtschaft | Preise und Sätze |
Der Vorteil einer eigenen Liste liegt in der Verbindlichkeit: Was dort steht, ist rechtlich klar ausgeschlossen. Wer unsicher ist, ob eine Fraktion angenommen wird, hat ein Dokument zum Nachschlagen.
Grundlage ist Paragraf 9 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zusammen mit dem Landesabfallwirtschaftsgesetz. Mehr unter Wertstoffhof Ausschluss.
Die Abfallfibel als jährliches Nachschlagewerk
Die awnf gibt jährlich eine Abfallfibel heraus, in der alle Regelungen, Termine und Adressen zusammengefasst sind.
| Kommune | Gedrucktes Nachschlagewerk |
|---|---|
| Nordfriesland | Abfallfibel, jährlich |
| Ortenaukreis | Zeiten auf der Rückseite des Abfallkalenders |
| ZAOE Oberes Elbtal | Bestellkarte im Abfallkalender |
| Hamm | Broschüre „Recyclinghof“, jährlich aktualisiert |
Gedruckte Fibeln wirken altmodisch, sind aber praktisch: Sie liegen im Haushalt, funktionieren ohne Internet und erreichen auch die, die nicht online suchen.
Der Nachteil ist die Aktualität. Hamm weist ausdrücklich darauf hin, dass bei unterjährigen Änderungen die Aushänge am Hof gelten — nicht die gedruckte Broschüre.
Deshalb nennen wir bei jeder Angabe das Abrufdatum. Eine Fibel vom Jahresanfang kann im Herbst überholt sein.
Warum hier keine Öffnungszeiten stehen
Für Husum kursieren Zeitangaben, die sich auf eine ältere Abfallbroschüre stützen. Eine aktuelle Bestätigung aus der Betreiberquelle haben wir nicht gefunden.
Wir nennen in solchen Fällen lieber nichts als etwas Veraltetes. Eine falsche Öffnungszeit kostet eine vergebliche Fahrt — und genau das soll diese Seite verhindern.
Verlässlich sind die aktuelle Abfallfibel der awnf und ein Anruf beim Entsorgungsträger. Beides ist über die Kreisseite erreichbar.
Dasselbe Vorgehen haben wir bei Landau und Vorpommern-Rügen gewählt. Zum Vergleich: Itzehoe und Flensburg.
Container statt Wertstoffhof
Bei Renovierungen und Räumungen. Was ausgeschlossen ist, steht in der Anlage zur Satzung — ein Blick lohnt vor der Fahrt.
Steht ein Container auf öffentlichem Grund, braucht er eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde. Einen Gebührensatz konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen. Die Bandbreite zeigt der Vergleich der Sondernutzungsgebühren, den Ablauf findest du unter Container mieten.
Häufige Fragen
Wer ist für den Abfall zuständig?
Der Kreis Nordfriesland als Träger, die awnf als Entsorgungsträger — die Gebühren zieht die Stadt Husum ein.
Wo melde ich eine Tonne an?
Bei der Stadt Husum, nicht beim Kreis.
Was wird nicht angenommen?
Das steht in der Ausschlussliste als Anlage zur Abfallsatzung.
Wo finde ich alle Termine?
In der jährlichen Abfallfibel der awnf.
Warum stehen hier keine Öffnungszeiten?
Weil wir sie nicht aus einer aktuellen Betreiberquelle bestätigen konnten.
Quellen und Abrufdatum
Die Angaben stammen vom Kreis Nordfriesland und der Stadt Husum, abgerufen am 31.08.2026. Angaben aus Drittportalen verwenden wir grundsätzlich nicht — deshalb fehlen hier die Öffnungszeiten.
| Kommune | Regelung | Quelle |
|---|---|---|
| Kreis Nordfriesland | Entsorgungsträger awnf, Satzungen, Ausschlussliste | Kreis Nordfriesland, Abfallentsorgung |
| Husum | Trägerschaft des Kreises, Gebühreneinzug durch die Stadt | Stadt Husum, Abfallentsorgung |
Regelungen ändern sich. Vor der Fahrt lohnt der Blick in die aktuelle Abfallfibel — wie wir arbeiten, steht in der Methodik.
Quellen
- Kreis Nordfriesland — abgerufen am 31.08.2026
- Stadt Husum — abgerufen am 31.08.2026