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Sondernutzungsgebühr Container: 6 Kommunen im Vergleich

7 Min. Lesezeit
Absetzcontainer auf oeffentlicher Verkehrsflaeche

Symbolbild, KI-generiert

Was eine Containergenehmigung kostet, hängt fast vollständig von der Gemeinde ab. Wir haben sechs Gebührenverzeichnisse ausgewertet: Für denselben 7-Kubikmeter-Container über einen Monat reicht die Spanne von rund 10 Euro in Herdecke bis über 200 Euro in Hilden. Nicht die Höhe unterscheidet sich, sondern das Rechensystem.

Überregionale Ratgeberportale nennen für die Containergenehmigung bundesweit 80 bis 200 Euro pro Woche. Diese Zahl steht auf vielen Seiten und beruht auf keiner Erhebung, die wir finden konnten. Wir haben stattdessen in die Satzungen geschaut — mit einem Ergebnis, das die Pauschale in beide Richtungen sprengt.

Sondernutzungsgebühr Container: sechs Kommunen im Vergleich

Die Sondernutzungsgebühr Container steht im jeweiligen Gebührenverzeichnis der Satzung. Alle Werte stammen aus dem jeweiligen Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzung. Die letzte Spalte rechnet sie auf denselben Fall um: ein Absetzcontainer mit 7 Kubikmetern, rund fünf Quadratmeter Standfläche, ein Kalendermonat.

Kommune Bemessung laut Satzung 5 m², ein Monat
Herdecke, Ennepe-Ruhr-Kreis 2,00 € je m² und Monat 10 €
Bielefeld 14,50 € je Mulde bis 7 Tage, 16,50 € bis 4 Wochen, pauschal 16,50 €
Hamm 2,00 bis 5,00 € je m² und Monat nach Zone, mindestens 25,00 € 25 €
Eching, Landkreis Freising 1–6 € je m² und Monat, mindestens 5 € 5–30 €
Kempten (Allgäu) 0,50–3,00 € je angefangene 10 m² und Kalendertag, mindestens 20 € 15–90 €
Hilden, Kreis Mettmann 35,84 € je angefangene Kalenderwoche, pauschal rund 180 €

Zwischen Herdecke und Hilden liegt für denselben Container der Faktor 18. Beide Städte liegen in Nordrhein-Westfalen, keine 60 Kilometer auseinander — und dazwischen liegen mit Bielefeld und Hamm zwei weitere NRW-Städte, die wiederum völlig anders rechnen.

Warum die bundesweite Spanne nicht funktioniert

Die Sondernutzungsgebühr Container ist keine bundesweite Größe. Der Grund ist nicht, dass die Kommunen unterschiedlich teuer wären. Sie rechnen nach unterschiedlichen Größen:

  • Nach Fläche und Monat. Herdecke und Eching. Ein kleiner Container ist günstig, die Dauer fällt kaum ins Gewicht.
  • Nach Fläche und Tag. Kempten. Hier explodiert die Gebühr mit der Standzeit — vierzehn Tage kosten das Vierzehnfache.
  • Pauschal je Woche. Hilden. Die Containergröße ist egal, jede angefangene Woche kostet dasselbe.
  • Pauschal in zwei Stufen. Bielefeld. Ein Betrag bis zur ersten Woche, ein zweiter bis zur vierten — danach ist ein neuer Antrag nötig.
  • Nach Fläche und Zone, mit Mindestgebühr. Hamm. Der Tarif unterscheidet Innenstadt und Rest, wird für kleine Flächen aber von der Mindestgebühr überlagert.

Eine bundesweite Spanne müsste alle fünf Systeme abbilden und kann das nicht. Sie ist deshalb nicht ungenau, sondern in der Sache falsch: Wer in Herdecke mit 80 Euro rechnet, zahlt das Achtfache des tatsächlichen Betrags. Wer in Hilden mit 80 Euro rechnet, zahlt zu wenig.

Kostenfalle

Die Verwaltungsgebühr steht in keinem der Vergleichsportale. Sie fällt zusätzlich für den Bescheid an und ist in mehreren Satzungen der größere Posten. Hilden nennt 50 bis 150 Euro, Bad Homburg 51 bis 386 Euro.

Sondernutzungsgebühr Hilden, ein Monat rund 180 €
Verwaltungsgebühr für den Bescheid 50 bis 150 €
Zusammen 230 bis 330 €
Derselbe Container in Herdecke 10 € plus Verwaltungsgebühr

Frag bei der Gemeinde immer nach beidem: Nutzungsgebühr und Verwaltungsgebühr. Die zweite ist unabhängig von Größe und Dauer und trifft kurze Aufstellungen am härtesten.

Der Posten, den keine Übersicht ausweist: die Mindestgebühr

Vier der sechs Kommunen erheben eine Mindestgebühr — und die entscheidet häufiger über den Betrag als der eigentliche Tarif.

Kommune Mindestgebühr Wirkt sich aus
Eching 5 € selten, der Tarif liegt meist darüber
Kempten 20 € bei kurzen Aufstellungen
Hamm 25 € bei jedem normalen Container
Rheinberg (Vergleichswert) 15 € bei kleinen Flächen

Hamm ist das deutlichste Beispiel. Die Stadt staffelt nach Zonen: 5,00 Euro je Quadratmeter und Monat im Kernbereich, 2,00 Euro im übrigen Stadtgebiet. Für einen Container mit fünf Quadratmetern wären das 25 beziehungsweise 10 Euro. Weil die Mindestgebühr aber 25 Euro beträgt, zahlen beide Zonen dasselbe — die Staffelung wirkt sich erst ab etwa dreizehn Quadratmetern aus.

In keiner Gebührenübersicht steht das, weil Tarife und Mindestgebühren dort immer getrennt aufgeführt werden. Sichtbar wird es erst, wenn man beides auf einen konkreten Fall rechnet. Die Einzelheiten stehen in der Ortsakte Hamm.

Sondernutzungsgebühr Container: was das für deine Planung heißt

Drei praktische Folgerungen aus dem Vergleich:

  1. Bei Tagesabrechnung zählt jeder Tag. Wo nach Tagen gerechnet wird, ist ein straff geplanter Rückbau bares Geld. Wo nach Monaten gerechnet wird, ändert eine Woche mehr fast nichts.
  2. Bei Wochenpauschale zählt der Wochenwechsel. Ein Container von Donnerstag bis Dienstag berührt zwei angefangene Kalenderwochen und kostet doppelt — bei sechs Tagen Standzeit.
  3. Bei Monatsabrechnung zählt der Monatswechsel. Dasselbe Prinzip, nur größer. Eching rundet jede angefangene Zeiteinheit auf.
  4. Frag nach der Mindestgebühr. Sie ist in mehreren Satzungen der tatsächlich zu zahlende Betrag, taucht in Vergleichen aber nie auf.
  5. Frag nach Zuschlägen für kurzfristige Anträge. Hamm erhebt bei weniger als einer Woche Vorlauf 50 Prozent Aufschlag — gemessen an 25 Euro Grundgebühr eine Verdopplung.

Die eine Frage, die vor der Bestellung zu klären ist, lautet deshalb nicht „wie viel kostet es“, sondern „wonach rechnet meine Gemeinde ab„. Danach richtet sich, ob du den Termin verschieben solltest.

Wie wir erhoben haben

Grundlage ist jeweils das Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzung, wie es die Kommune veröffentlicht. Container werden dort selten als eigener Posten geführt; einschlägig ist meist der Tarif für „Lagerung von Gegenständen aller Art“ oder „Baustelleneinrichtung“. Wo eine Kommune Container ausdrücklich nennt — wie Hilden —, haben wir diesen Tarif genommen.

Die Umrechnung auf fünf Quadratmeter und einen Monat ist unsere, nicht die der Kommune. Sie dient dem Vergleich; verbindlich ist immer der Bescheid. Rahmengebühren wie in Eching und Kempten bemisst die Verwaltung im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Nutzung, wir geben die Spanne wieder.

Was wir bewusst nicht getan haben: die Spanne der Ratgeberportale übernehmen oder eine eigene Durchschnittszahl bilden. Ein Mittelwert über fünf verschiedene Rechensysteme wäre eine Zahl ohne Gegenstand. Mehr dazu in der Methodik.

Für welche Gemeinden wir die Werte haben

Wir arbeiten uns nach Datenlage vor. Die vollständigen Angaben je Gemeinde — Gebühr, zuständige Stelle, Sperrmüllverfahren und Wertstoffhof — stehen in den Ortsakten, bislang für Eching, Bielefeld und Hamm. Wie die Genehmigung abläuft und warum die Halteverbotszone getrennt zu beantragen ist, steht unter Sondernutzungserlaubnis Container.

Fehlt deine Gemeinde und du hast den Gebührenbescheid vorliegen? Über die Kontaktseite — wir nehmen sie in die Erhebung auf.

Häufige Fragen

Was kostet die Sondernutzungsgebühr für einen Container?

Je nach Kommune zwischen rund 10 und über 200 Euro im Monat für denselben Container. Entscheidend ist nicht die Höhe des Satzes, sondern ob nach Tag, Woche oder Monat gerechnet wird.

Stimmen die 80 bis 200 Euro pro Woche aus den Vergleichsportalen?

Für keine der fünf ausgewerteten Kommunen. Hilden liegt mit 35,84 Euro je Woche deutlich darunter, Herdecke mit 2 Euro je Quadratmeter und Monat noch weiter. Die Spanne mischt Nutzungs- und Verwaltungsgebühren und unterschiedliche Zeiteinheiten.

Kommt zur Sondernutzungsgebühr noch etwas dazu?

Ja, fast immer eine Verwaltungsgebühr für den Bescheid. Sie ist unabhängig von Größe und Dauer und liegt in den ausgewerteten Satzungen zwischen 50 und 386 Euro.

Wo finde ich die Sondernutzungsgebühr Container für meine Gemeinde?

Im Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzung, meist als Anlage zur Satzung auf der Gemeindeseite. Ist sie nicht auffindbar, hilft eine Anfrage beim Ordnungsamt oder Tiefbauamt.

Was ist eine Mindestgebühr und wann greift sie?

Ein Betrag, der unabhängig vom errechneten Tarif mindestens erhoben wird. Bei kleinen Flächen wie einem einzelnen Container liegt der Tarif oft darunter — dann ist die Mindestgebühr der tatsächliche Preis. In Hamm sind das 25 Euro, in Kempten 20, in Eching 5.

Lohnt es sich, den Termin zu verschieben?

Bei Tages- und Wochenabrechnung ja, teils erheblich. Ein Container über einen Wochen- oder Monatswechsel kostet zwei angefangene Zeiteinheiten, auch wenn er insgesamt nur wenige Tage steht.

Quellen

  1. Stadt Hilden, Sondernutzung von Straßen, Gebührentarif zu § 12 — abgerufen am 26.08.2026
  2. Stadt Herdecke, Fortschreibung Sondernutzungssatzung, Ziffer 3.1 — abgerufen am 26.08.2026
  3. Stadt Kempten (Allgäu), Sondernutzungssatzung I/20, Gebührenverzeichnis — abgerufen am 26.08.2026
  4. Gemeinde Eching, Sondernutzungssatzung vom 09.12.2025, Tarif-Nr. 7 — abgerufen am 26.08.2026
  5. Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Sondernutzungssatzung 60.4-1 — abgerufen am 26.08.2026