Sperrmüll Solingen: Kosten und die 5-m³-Regel der Satzung
Sperrmüll Solingen: Bis zu fünf Kubikmeter, dreimal im Jahr — aber nur die erste Abfuhr ist entgeltfrei, für die zweite und dritte wird gezahlt. Alles nur auf Antrag, feste Straßensammeltermine gibt es nicht. Amtlich heißt der Sperrmüll hier Sperrgut, zuständig sind die Technischen Betriebe Solingen (TBS).
- Sperrgutabfuhr, Menge
- bis 5 m³ je Abfuhr, bis zu 3× im Jahr
- Erste Abfuhr im Kalenderjahr
- entgeltfrei
- Zweite und dritte Abfuhr
- entgeltpflichtig, Betrag nicht veröffentlicht
- Gewichtsgrenze je Einzelstück
- 70 kg
- Bauschutt am EntsorgungsZentrum Bärenloch
- bis 4 Tonnen gegen Entgelt
- Bußgeldrahmen
- 25.000 € fahrlässig, 50.000 € vorsätzlich
Die Mengengrenze steht seit dem 1. Januar 2026 bei fünf Kubikmetern — die Portale, die Solingen mitlisten, rechnen noch mit der alten Zahl.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis 5 m³ je Abfuhr, bis zu dreimal im Jahr, davon einmal entgeltfrei.
- Einzelstücke über 70 kg werden nicht mitgenommen.
- Bereitstellen am Abfuhrtag bis 7:00 Uhr, frühestens ab 20:00 Uhr am Vortag.
- Der Standplatz ist das eigene Grundstück, nicht der Gehweg.
- Altmetall, Elektrogeräte und übriges Sperrgut getrennt aufstellen.
Was Sperrmüll Solingen kostet
Die Abfallwirtschaftssatzung vom 19. Dezember 2025 regelt es in § 18: Jeder Haushalt darf sperrige Abfälle in haushaltsüblicher Menge, höchstens fünf Kubikmeter, bis zu dreimal im Jahr gesondert abfahren lassen. Entgeltfrei ist davon genau ein Termin. Für den zweiten und dritten wird ein Entgelt erhoben, das eine eigene Ordnung über privatrechtliche Entgelte für weitere Sperrgut-Abfuhrtermine festlegt.
Diese Ordnung stellt die Stadt nicht online. Den Betrag nennen wir deshalb nicht — die TBS geben ihn unter 0212 290-4232 heraus. Was in Ratgeberportalen kursiert, hilft nicht weiter: Dort stehen drei Kubikmeter und 30 Euro je Folgetermin, beides ohne amtliche Deckung.
Der Wert vier Kubikmeter, den mehrere Anbieterseiten nennen, war einmal richtig. Er stammt aus der Vorgängersatzung vom 14. Dezember 2023, die zum 1. Januar 2026 außer Kraft getreten ist. Wer heute danach plant, unterschätzt seine Freimenge um einen Kubikmeter. Warum wir Zahlen nur aus der Primärquelle nehmen, steht in der Methodik.

Was die Satzung sonst noch vorschreibt
Die 70-Kilo-Grenze steht als Ausschlussgrund in der Satzung: Was zwei Müllwerker nicht verladen können, bleibt liegen. Ausgeschlossen sind auch Gebäudebestandteile wie Türen, Fenster, Heizkörper und Waschbecken, dazu Bauholz, Altreifen, Photovoltaik-Module und Nachtspeicherheizgeräte.
Beim Standplatz weicht Solingen von den Nachbarn ab. Das Sperrgut gehört ebenerdig auf das private Grundstück — Hauseingang, Toreinfahrt, Garagenvorplatz — mit höchstens zehn Metern Weg bis zur Ladekante. Erst wenn das nicht geht, soll es auf den Gehweg. Köln verlangt das Gegenteil und schließt Privatgrund aus.
Zwei Vorgaben, die sonst kaum jemand formuliert: Nach der Abfuhr ist der Verkehrsraum zu säubern, wie in Hannover. Und bei einer Sturmwarnung des Deutschen Wetterdienstes besteht kein Anspruch auf die Abfuhr — das aufgestellte Sperrgut muss dann unverzüglich wieder weg, sonst haftet der Antragsteller. Eine Wetterklausel hat in unserer Erhebung sonst niemand.
Kostenfalle
Mehr rausstellen als angemeldet. Wer über fünf Kubikmeter bereitstellt, bekommt nicht etwa alles mitgenommen: Die Restmenge bleibt stehen und ist unverzüglich zu entfernen. Bußgelder reichen in Solingen bis 25.000 € bei Fahrlässigkeit und 50.000 € bei Vorsatz — der höchste Rahmen unserer Erhebung.
| Bis 5 m³, angemeldet | wird abgeholt |
| Darüber hinaus | bleibt stehen, selbst entsorgen |
| Ohne Antrag | Ordnungswidrigkeit |
| Richtig | vorher zählen, Rest über den zweiten Termin |
Zum Vergleich: Braunschweig sieht bis 10.000 € vor, Wuppertal 300 € für den Erstverstoß. Mehr dazu unter Sperrmüll anmelden.
Vier Antragswege, kein Straßentermin
Ohne Antrag passiert nichts — anders als in Bonn oder Münster gibt es keine turnusmäßigen Straßensammlungen.
| Antragsweg | Besonderheit |
|---|---|
| Online über solingen.de | BundID oder Unternehmenskonto nötig |
| Sperrmüllkarte">Sperrgutkarte | ausfüllen und einsenden |
| E-Mail an die TBS | sperrmuell@solingen.de |
| Post | Antwortbrief mit Termin binnen 1–2 Wochen |
Die BundID-Pflicht beim Onlineweg hat Solingen mit Bielefeld gemeinsam. Wer sich nicht registrieren will, nimmt einen der drei anderen Wege. Altmetall und Elektroaltgeräte gehören getrennt vom übrigen Sperrgut, also in drei Gruppen.
Die Nachbarn im Vergleich
| Stadt | Regelung |
|---|---|
| Solingen | 3× jährlich bis 5 m³, davon 1× entgeltfrei |
| Wuppertal | turnusmäßig nach Kalender, eine Zimmereinrichtung |
| Remscheid | ohne Jahreslimit, Express 42 bis 97 € |
Drei benachbarte Städte, drei Modelle. Eines teilen sie sich: die Bergische Tausch- und Verschenkbörse. Was dort weitergegeben wird, belastet das Kontingent nicht — siehe Sperrmüll Wuppertal und Sperrmüll Remscheid.
Wann in Solingen der Container nötig wird
Bei Bauabfall, denn Gebäudebestandteile sind ausgeschlossen. Bauschutt nimmt das EntsorgungsZentrum Bärenloch bis vier Tonnen gegen Entgelt an. Und bei einer Wohnungsauflösung, für die fünf Kubikmeter selten reichen.
Steht der Container auf öffentlichem Grund, braucht er eine Sondernutzungserlaubnis. Wie stark diese Gebühr schwankt, zeigt der Vergleich der Sondernutzungsgebühren, der Ablauf steht unter Container mieten.
Häufige Fragen zu Sperrmüll Solingen
Wie viel Sperrmüll wird abgeholt?
Höchstens fünf Kubikmeter je Abfuhr, bis zu dreimal im Jahr. Einzelstücke über 70 kg bleiben liegen.
Was kostet die Abholung?
Die erste Abfuhr im Kalenderjahr ist entgeltfrei. Für die zweite und dritte gilt eine eigene Entgeltordnung, deren Beträge die Stadt nicht online stellt. Auskunft: 0212 290-4232.
Wohin stelle ich das Sperrgut?
Ebenerdig auf das eigene Grundstück, höchstens zehn Meter von der Ladekante entfernt. Nur wenn das nicht möglich ist, auf den Gehweg davor.
Gibt es feste Sammeltermine?
Nein, ausschließlich auf Antrag — online, per Sperrgutkarte, E-Mail oder Post.
Brauche ich eine BundID?
Nur für den Online-Antrag im Serviceportal. Über Sperrgutkarte, E-Mail oder Post geht es ohne.
Quellen
- Abfallwirtschaftssatzung der Klingenstadt Solingen vom 19.12.2025 (PDF, in Kraft 01.01.2026) — abgerufen am 27.08.2026
- Serviceportal Stadt Solingen, Sperrgutabfuhr — abgerufen am 27.08.2026
- Serviceportal Stadt Solingen, Abfallgebühren — abgerufen am 27.08.2026
- Vorgängerfassung der Abfallwirtschaftssatzung vom 14.12.2023 (PDF) — abgerufen am 27.08.2026