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GemeindeHamm
Genehmigung25 € Mindestgebühr
Vorlauf1 Woche vorher
SperrmüllZone 1 / Zone 2

Container Hamm: Gebühren, Zonen, Fristen

4 Min. LesezeitGeprüft am 26.08.2026kreisfrei
Gebühren HammStand 26.08.2026
Abfallcontainer Zone 1, Tarif 5.1.3
5,00 € je m² und Monat
Abfallcontainer Zone 2, Tarif 5.1.3
2,00 € je m² und Monat
Mindestgebühr je Sondernutzung
25,00 €
Expresszuschlag unter 1 Woche Vorlauf
+50 %, höchstens 50,00 €
Sondernutzung ohne Erlaubnis
3- bis 5-facher Satz

Container Hamm: Die Stadt führt Abfallcontainer als eigenen Tarif — 5,00 € je m² und Monat in der Innenstadt, 2,00 € in allen übrigen Straßen. Weil aber eine Mindestgebühr von 25,00 € je Sondernutzung gilt, zahlen beide Zonen für einen üblichen Container dasselbe: 25 Euro.

Hamm gehört zu den wenigen Städten mit einem ausdrücklichen Gebührensatz für Abfallcontainer statt eines Sammelpostens für „Lagerungen aller Art“. Die Sätze sind nach Zonen gestaffelt — und genau diese Staffelung läuft für private Bauherren ins Leere.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abfallcontainer, Tarif-Nr. 5.1.3: 5,00 € je m² und Monat in Zone 1, 2,00 € in Zone 2.
  • Mindestgebühr 25,00 € je Sondernutzung — sie greift bei jedem normalen Container.
  • Zone 1 sind zwanzig namentlich genannte Straßen im Kernbereich, Zone 2 der gesamte Rest.
  • Antrag später als eine Woche vor Beginn: Expresszuschlag von 50 Prozent, höchstens 50 €.
  • Ohne Erlaubnis aufgestellt: drei- bis fünffacher Satz.

Was kostet ein Container Hamm auf öffentlichem Grund?

Die Gebührenordnung zur Sondernutzungssatzung führt Abfallcontainer unter Tarif-Nr. 5.1.3 als eigene Position — getrennt von Baustelleneinrichtungen und Gerüsten, die unter 5.1.1 und 5.1.2 teurer sind.

Posten Zone 1 (Kernbereich) Zone 2 (übriges Stadtgebiet)
Abfallcontainer, je m² und Monat 5,00 € 2,00 €
Mindestgebühr je Sondernutzung 25,00 € 25,00 €
Baustelleneinrichtung, je m² und Monat 6,60 € 3,60 €
Gerüst, je m² und Monat 6,60 € 3,60 €
Jahresgenehmigung für Containerbetriebe 1.200,00 €

Ein Absetzcontainer mit sieben Kubikmetern belegt rund fünf Quadratmeter. In Zone 2 wären das rechnerisch 10 Euro im Monat, in Zone 1 genau 25 Euro. Da die Mindestgebühr aber in beiden Fällen 25 Euro beträgt, zahlt der private Bauherr überall dasselbe.

Die Zonenstaffelung wirkt sich damit erst ab etwa dreizehn Quadratmetern aus — also bei mehreren Containern oder einer echten Baustelleneinrichtung. Für den Regelfall ist sie ohne Bedeutung, was in keiner Gebührenübersicht steht, weil dort Tarife und Mindestgebühren getrennt aufgeführt werden.

Absetzcontainer auf oeffentlicher Verkehrsflaeche
Symbolbild, KI-generiert

Welche Straßen zu Zone 1 gehören

Zone 1 ist abschließend aufgezählt und umfasst zwanzig Straßen und Plätze im Kernbereich, darunter Oststraße, Weststraße, Marktplatz, Bahnhofstraße, Südstraße, Martin-Luther-Straße, Westenwall und Westring. Alles andere im Stadtgebiet ist Zone 2.

Wer in einem der Stadtteile baut — Bockum-Hövel, Heessen, Herringen, Pelkum, Rhynern, Uentrop, Werries — liegt in jedem Fall in Zone 2.

Kostenfalle

Der Expresszuschlag. Wer den Antrag weniger als eine Woche vor Beginn stellt, zahlt 50 Prozent Aufschlag, höchstens 50 Euro. Gemessen an einer Grundgebühr von 25 Euro ist das eine Verdopplung — und in der Praxis der teuerste Posten am ganzen Vorgang.

Container in Zone 2, rechtzeitig beantragt 25,00 €
Derselbe Container, Antrag fünf Tage vorher 25,00 € plus 12,50 € Zuschlag
Ohne Erlaubnis aufgestellt drei- bis fünffacher Satz
Ergebnis eine Woche Vorlauf spart die Hälfte

Hinzu kommt: Braucht der Antrag Rückfragen oder einen Ortstermin, berechnet die Stadt 13,00 Euro je angefangene fünfzehn Minuten. Ein vollständiger Antrag mit Lageplan ist damit unmittelbar Geld wert.

Wie du die Erlaubnis in Hamm beantragst

Zuständig ist das Sachgebiet Verkehrstechnik und -lenkung im Tiefbau- und Grünflächenamt, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, Telefon 02381 17-8634. Für Container ist das Formular „Antrag Baumaßnahmen“ vorgesehen, das die Stadt als PDF bereitstellt.

Anzugeben sind Ort, Zeitraum, Fläche und die verantwortliche Person. Ein Lageplan wird bei größeren Flächen verlangt und beugt Rückfragen vor — die kosten, siehe oben.

Die Erlaubnis regelt nur die Nutzung der Fläche. Ob dort am Liefertag auch geparkt werden darf, ist eine andere Frage: Dafür braucht es eine Halteverbotszone mit rechtzeitig aufgestellten Schildern. Mehr dazu unter Sondernutzungserlaubnis Container.

Container Hamm im Vergleich zu anderen Städten

25 Euro für einen Monat liegen im unteren Bereich dessen, was wir bisher ausgewertet haben — aber deutlich über Bielefeld, wo 16,50 Euro für bis zu vier Wochen gelten. Nach oben ist der Abstand größer: Hilden verlangt 35,84 Euro je angefangener Kalenderwoche.

Stadt 5 m², ein Monat
Bielefeld 16,50 €
Hamm 25,00 € (Mindestgebühr)
Eching, Landkreis Freising 5–30 €
Hilden rund 180 €

Die vollständige Auswertung mit allen Bemessungssystemen steht unter Sondernutzungsgebühr Container. Weitere Gemeinden findest du in den Ortsakten, die Methode dahinter in der Methodik.

Häufige Fragen

Was kostet die Stellgenehmigung für einen Container in Hamm?

Für einen üblichen Absetzcontainer 25,00 Euro im Monat — die Mindestgebühr. Der rechnerische Tarif von 2,00 Euro je Quadratmeter in Zone 2 läge darunter und wird deshalb nicht wirksam.

Was ist der Unterschied zwischen Zone 1 und Zone 2?

Zone 1 umfasst zwanzig namentlich genannte Straßen im Kernbereich, Zone 2 das übrige Stadtgebiet. Für einen einzelnen Container spielt die Zone wegen der Mindestgebühr keine Rolle; relevant wird sie ab etwa dreizehn Quadratmetern beanspruchter Fläche.

Wie früh muss ich den Antrag stellen?

Mindestens eine Woche vorher. Bei kürzerer Frist erhebt die Stadt einen Expresszuschlag von 50 Prozent, höchstens 50 Euro.

Was passiert, wenn ich den Container ohne Erlaubnis aufstelle?

Die Gebührenordnung sieht den drei- bis fünffachen Satz des jeweiligen Tarifs vor. Die Zahlung ersetzt die Erlaubnis nicht.

Brauche ich auf dem eigenen Grundstück eine Genehmigung?

Nein. Die Erlaubnispflicht beginnt an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche.

Quellen

  1. Stadt Hamm, Gebührenordnung zur Sondernutzungssatzung vom 28.03.2007, Stand 22.08.2022 — abgerufen am 26.08.2026
  2. Stadt Hamm, Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Zuständigkeit und Anträge) — abgerufen am 26.08.2026