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GemeindeNindorf
Genehmigungteils Behördenzustimmung
VorlaufAnmeldung am Eingang
Sperrmüllbis 2 m³

Recyclinghof Nindorf: jede Anlieferung wird registriert

4 Min. LesezeitGeprüft am 31.08.2026Lüneburg

Recyclinghof Nindorf, Recyclinghof Nindorf: Betrieben von der GfA Lüneburg, dem Entsorgungsträger für Landkreis und Hansestadt. Verwertbare Abfälle bis rund zwei Kubikmeter, Restmüll nur bis einen Kubikmeter oder zehn Säcke. Bezahlt wird bar.

Gebühren NindorfStand 31.08.2026
Zur Verwertung
haushaltsübliche Mengen, im Grundsatz nicht mehr als 2 Kubikmeter
Zur Beseitigung
kein Anspruch auf Abnahme, Annahme nur wenn 1 Kubikmeter oder 10 Müllsäcke nicht überschritten werden
Kontrolle
jede Anlieferung wird kontrolliert und registriert, Anmeldung am Eingangskontrollgebäude, Prüfung von Identität und Zusammensetzung
Untersuchung
die GfA kann jederzeit chemisch-physikalische Untersuchungen des Abfalls fordern oder auf Kosten des Anlieferers durchführen lassen
Eigentum
Abfälle gehen mit dem Abladen in das Eigentum der GfA über, Wertgegenstände werden als Fundsache behandelt, Mitnahme vom Gelände nicht gestattet
Abrechnung
nach bestätigter Mengenfeststellung in Kubikmetern oder Stückzahlen, Entgelt grundsätzlich bar
Sonderfall
Kachelöfen, Öfen und Herde mit Schamottsteinen als eigene Position, teils Annahme nur mit Zustimmung der Behörde

Jede Anlieferung wird angemeldet, geprüft und registriert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Recyclinghof Nindorf, Landkreis Lüneburg.
  • Verwertbare Abfälle bis 2 m³.
  • Restmüll bis 1 m³ oder 10 Säcke.
  • Anmeldung am Eingangskontrollgebäude.
  • Benutzungsentgelt bar zu zahlen.

Recyclinghof Nindorf: Zugang und Ablauf

Was gesichert ist
Träger ist die GfA Lüneburg gkAöR, ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit rund 180 Mitarbeitern
Anlieferung nur zu den festgesetzten Öffnungszeiten
Jede Anlieferung wird kontrolliert und registriert
Abrechnung nach Kubikmetern oder Stückzahlen
Benutzungsentgelt grundsätzlich bar

Die genauen Uhrzeiten unterscheiden sich je Standort und konnten wir nicht standortgenau auslesen. Warum wir dann keine nennen, steht in der Methodik.

Anmelden, Identität prüfen lassen, registrieren

Die GfA beschreibt den Kontrollablauf ungewöhnlich genau:

Jede Anlieferung wird vom Personal kontrolliert und registriert. Dazu müssen sich Benutzer beim Eingangskontrollgebäude anmelden und zulassen, dass das Personal Identität und Zusammensetzung der Anlieferung sowie deren Zulässigkeit überprüft.

1. Anmeldung am Eingangskontrollgebäude
2. Prüfung von Identität und Zusammensetzung
3. Registrierung jeder Anlieferung

Registrierung kennen wir bereits aus Ulm, wo ein Code auf dem Gebührenbescheid gescannt wird. Lüneburg geht weiter und prüft auch die Zusammensetzung — nicht nur, wer kommt, sondern was mitkommt.

Kommunales Entsorgungszentrum mit Containern
Symbolbild, KI-generiert

Die GfA darf eine Analyse verlangen

Ein Passus, den wir sonst nirgends gefunden haben: Die GfA kann jederzeit chemisch-physikalische Untersuchungen des Abfalls fordern — oder sie auf Kosten des Anlieferers durchführen lassen.

Das zielt auf Fälle, in denen die Deklaration nicht zur Ladung passt. Wer „Bauschutt“ anmeldet und belastetes Material bringt, riskiert damit eine Laborrechnung.

Für Privatanlieferer mit einer Kofferraumladung ist das kein Thema — die Regel richtet sich an größere und gewerbliche Anlieferungen. Sie zeigt aber, warum Betriebe fast überall gesondert behandelt werden, wie der Ratgeber Gewerbe Wertstoffhof zeigt.

Ergänzend nennt die Gebührensatzung ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro für Ordnungswidrigkeiten nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz.

Abgerechnet wird nach Volumen oder Stück

Die GfA nennt beide Einheiten nebeneinander: Die Berechnung erfolgt anhand der bei der Anlieferung bestätigten Mengenfeststellung in Kubikmetern oder Stückzahlen.

Einheit Wo sie sonst vorkommt
Kubikmeter Landkreis Rostock, 16 bis 83 Euro je m³
Stückzahl Aachen, fünf kleine Teile Sperrgut
Gewicht Wartburgkreis, 153,70 Euro je Tonne
Liter Leipzig, 70 Cent je 100 Liter

Warum überhaupt so unterschiedlich abgerechnet wird, erklärt das Eichrecht: Nach Gewicht darf nur abrechnen, wer eine geeichte Waage hat. Der Landkreis Aschaffenburg nennt die Schwelle: unter 200 Kilogramm ist die Volumenschätzung vorgeschrieben.

Kachelöfen und Schamottsteine

Die Abfallsatzung führt eine Position, die selten auftaucht: Kachelöfen, Öfen und Herde, die mit Schamottsteinen oder Ähnlichem ausgekleidet sind.

Schamotte ist feuerfester Ton und lässt sich nicht als Bauschutt verwerten. Brandenburg an der Havel führt sie ebenfalls als eigene Position, Bamberg schließt rußbelastete Kaminsteine aus.

Wer einen alten Ofen zurückbaut, sollte das vorher klären — die Satzung nennt für manche Fraktionen den Zusatz „Annahme nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde“. Zum Vergleich: Entsorgungszentrum Bardowick und Recyclinghof Bardowick.

Container statt Recyclinghof

Bei Renovierungen und Räumungen. Ein Kubikmeter Restmüll ist schnell erreicht, und einen Anspruch auf Abnahme gibt es dafür ausdrücklich nicht.

Steht ein Container auf öffentlichem Grund, braucht er eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde. Einen Gebührensatz für Lüneburg konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen. Die Bandbreite zeigt der Vergleich der Sondernutzungsgebühren, den Ablauf findest du unter Container mieten.

Häufige Fragen

Wem gehört der Abfall nach dem Abladen?

Der GfA. Wertgegenstände werden als Fundsache behandelt.

Darf ich etwas vom Hof mitnehmen?

Nein, das Entfernen von Gegenständen ist nicht gestattet.

Wie viel Restmüll darf ich bringen?

Einen Kubikmeter oder zehn Müllsäcke — einen Anspruch auf Abnahme gibt es aber nicht.

Kann ich mit Karte zahlen?

Das Benutzungsentgelt ist grundsätzlich bar zu entrichten.

Wird meine Ladung geprüft?

Ja, jede Anlieferung wird kontrolliert und registriert.

Quellen

  1. GfA Lüneburg gkAöR, Benutzungsordnung — abgerufen am 31.08.2026